Zensus 2011 – Aus der Sicht einer Hausverwaltung

München, den 15.10.2010 

Aktuell bereiten die statistischen Landes- und Bundesämter die bevorstehende Volkszählung vor. Es ist eine Befragung von 17.5 Millionen Immobilieneigentümern vorgesehen, die per Gesetz dazu verpflichtet sind, über Besitz und Bewohner Auskunft zu erteilen.
Aufgrund der Tatsache, dass es in Deutschland kein einheitliches Verwaltungsregister über Gebäude und Wohnungen gibt, werden Eigentümer zur Offenlegung verpflichtet. Zur Auskunftserteilung werden drei Wege des Informationsaustauschs zugelassen werden, Papierfragebögen, Onlinefragebögen und die Möglichkeit der elektronischen Übertragung.

Die Statistischen Landesämter informieren Eigentümer bzw. Hausverwaltungen aktuell über die bevorstehenden Maßnahmen. Ebenfalls Ziel der ersten Kontaktaufnahme wird sein, in Erfahrung zu bringen, welche der drei Auskunftswege vorrangig in Anspruch genommen werden würden und welche wohnungswirtschaftliche Software aktuell genutzt wird. Jedoch muss für die Nutzung des elektronischen Übertragungsweges eine Sondervereinbarung hinsichtlich des Datenschutzes mit dem Statistischen Landesamt unterzeichnet werden.

Die Schwierigkeiten im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung für Hausverwaltungen werden sein, dass auch Fragen zum Sondereigentum auftauchen werden, welche im Zweifel grundsätzlich mit dem Eigentümer abgesprochen werden sollten, bzw. im Vorfeld eine allgemeine Vereinbarung gefunden werden sollte. Stichtag der Zählung ist der 9.Mai 2011.

Bei weiterreichendem Interesse steht die Informationsplattform www(.)zensus2011(.)de, ein Portal der statistischen Landesämter zu Verfügung.
 

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